Legal Schweiz · Stand: Mai 2026
Glücksspiel in der Schweiz
Welche Online-Anbieter in der Schweiz legal operieren dürfen, was eine ESBK-Konzession bedeutet und wie SGN den regulierten Markt einordnet.
SGN Redaktion · 8 Min.
Das Schweizer Geldspielgesetz
Seit dem 1. Januar 2019 regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) den gesamten Schweizer Geldspielmarkt. Online-Spielbankenspiele dürfen seither nur von Anbietern angeboten werden, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK). Sie erteilt Bewilligungen, überwacht den Spielbetrieb und führt eine Sperrliste der in der Schweiz nicht bewilligten Online-Spielangebote.
Konkret bedeutet das: Nur bestehende Schweizer Spielbanken mit einer Konzessionserweiterung des Bundesrats und einer ESBK-Bewilligung für die einzelnen Spiele dürfen Online-Casinos in der Schweiz betreiben. Internationale Anbieter ohne diese Bewilligung sind in der Schweiz nicht legal.
Was eine ESBK-Bewilligung umfasst
Eine Bewilligung der ESBK ist mehr als ein Formalakt. Sie verpflichtet den Anbieter zur Einhaltung konkreter Anforderungen:
- Identitätsprüfung der Spielerinnen und Spieler
- Massnahmen gegen Geldwäscherei
- Verpflichtende Spielerschutzangebote: Einzahlungslimits, Spielzeitanzeige, Selbstausschluss
- Sperrliste-System für Personen mit Spielsperre
- Technische Prüfung der eingesetzten Spiele
- Auszahlungsverpflichtungen in Schweizer Franken
Eine bestehende Konzession sagt nichts über Bonusbedingungen, Spielangebot oder Qualität des Kundendiensts aus. Sie ist eine rechtliche Mindestvoraussetzung und kein Qualitätssiegel.
Marken mit ESBK-Bewilligung (Stand: Mai 2026)
Die folgenden Marken sind nach aktuellem Stand in der ESBK-Liste der bewilligten Schweizer Online-Spielbanken vertreten:
Diese Aufzählung dient der Orientierung. Die einzige verbindliche und laufend aktualisierte Quelle ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (esbk.admin.ch). Die Liste kann sich ändern, wenn neue Konzessionserweiterungen erteilt oder bestehende verändert werden.
SGN verlinkt an dieser Stelle bewusst nicht auf einzelne Anbieter. Diese Seite bietet eine rechtliche Einordnung. Sie enthält keine Empfehlung, kein Ranking und keine Werbung.
- 7Melons (7melons.ch)
- Admiral Casino (admiral.ch)
- Casineo (casineo.ch)
- Casino777 (casino777.ch)
- Jackpots (jackpots.ch)
- MyCasino (mycasino.ch)
- Pasino (pasino.ch)
- StarVegas (starvegas.ch)
- Swiss Casinos (swisscasinos.ch)
- Swiss4Win (swiss4win.ch)
Nicht bewilligte Online-Angebote
Online-Casinos ohne ESBK-Bewilligung sind in der Schweiz nicht legal. Sie können auf der ESBK-Sperrliste geführt werden, was technische Sperrungen durch Schweizer Fernmeldedienstanbieter zur Folge hat.
Eine .ch-Domain allein ist kein Beweis für eine Bewilligung. Auch Lizenzen anderer Länder wie Malta (MGA), Curacao oder Gibraltar gelten in der Schweiz nicht.
Schweizer Spieler werden bei Nutzung nicht bewilligter Angebote in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Die rechtlichen Konsequenzen treffen die Anbieter. Dennoch entstehen praktische Risiken: fehlender Spielerschutz, unklare Auszahlungssicherheit, kein Zugang zu Schweizer Beschwerdemechanismen und keine Garantie bezüglich Datenschutz.
Wie Sie eine Bewilligung selbst prüfen
Wer Sicherheit über den Status eines Anbieters haben möchte, kann diesen Weg gehen:
- Aufruf der offiziellen ESBK-Seite zu Online-Spielbanken (esbk.admin.ch)
- Abgleich der dort aufgeführten Marken und Domains mit dem Anbieter
- Bei Unsicherheit: Kontaktaufnahme mit der ESBK direkt
Die ESBK publiziert zusätzlich periodisch die Sperrliste der nicht bewilligten Angebote. Auch diese Liste ist öffentlich einsehbar.
SGN empfiehlt grundsätzlich, Anbieterangaben nicht isoliert zu betrachten, sondern mit der offiziellen ESBK-Quelle abzugleichen, unabhängig davon, was eine Webseite, ein Werbebanner oder eine Vergleichsseite behauptet.
Spielerschutz in der Schweiz
Bewilligte Schweizer Anbieter sind gesetzlich zur Bereitstellung von Spielerschutzinstrumenten verpflichtet. Dazu gehören:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Spielzeitanzeigen
- Selbstausschluss
- Hinweise auf Hilfsangebote
Spielsperren sind in der Schweiz casinoübergreifend. Eine Sperre bei einem bewilligten Anbieter gilt automatisch für alle bewilligten Schweizer Spielbanken, online wie landbasiert.
Hilfsangebote in der Schweiz:
- Sucht Schweiz: suchtschweiz.ch
- SOS Spielsucht: sos-spielsucht.ch
- Nationale Helpline: 0800 040 080
Glücksspiel kann süchtig machen. Die Nutzung von Glücksspielangeboten ist nur für volljährige Personen erlaubt.
Wie SGN damit umgeht
SGN ist eine Informations- und Medienplattform. SGN betreibt keine Glücksspiele, vermittelt keine Wetten und ist kein Glücksspielanbieter.
In der redaktionellen Arbeit konzentriert sich SGN auf Marken mit gültiger ESBK-Bewilligung. Reviews, News und Marktanalysen beziehen sich primär auf den regulierten Schweizer Markt. Nicht bewilligte Angebote werden, wenn überhaupt, ausschliesslich im Kontext rechtlicher oder marktbezogener Berichterstattung erwähnt. Empfehlungen für solche Angebote gibt es nicht.
Affiliate-Kooperationen, sofern vorhanden, werden transparent gekennzeichnet. Redaktionelle Bewertungen, Rankings und Scores sind nicht käuflich. Details dazu im Affiliate-Hinweis.
Diese Seite dient ausschliesslich der redaktionellen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zum Schweizer Geldspielrecht und zur aktuellen Liste bewilligter Anbieter ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK, esbk.admin.ch) massgeblich. Stand der Marken-Liste: Mai 2026. SGN aktualisiert diese Übersicht periodisch.